BAföG - Wer, wie und wann?

Alle Studierende - egal ob an einer privaten oder staatlichen Hochschule - haben prinzipiell Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG). Innerhalb der Regelstudienzeit wird BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt.

Für Studierende der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg gelten hier dieselben Richtlinien wie an anderen Hochschulen, was etwa Höchstsätze, Überschreiten der Förderungshöchstdauer (zumeist die Regelstudienzeit von acht Semestern) und Rückzahlungsmodalitäten anbelangt.

Studiengebühren der Hochschule können in den BAfög - Leistungen leider nicht berücksichtigt werden. Wohl aber - auf Antrag - ein entsprechender Mehrverdienst zusätzlich zum BAföG. Umfassende Informationen zum BAföG finden Sie beim Deutschen Studentenwerk.

Jan Bäuerle berät als studentischer BAföG-Berater in BAföG-Angelegenheiten (Terminvereinbarung via StudIP - Sprechstunde oder per Mail an: bafoegberatung@hks-ottersberg.de). Rechtsverbindliche Auskünfte kann jedoch nur das Studentenwerk Hannover erteilen.

Zur Abwicklung des BAföG arbeitet die HKS mit dem Studentenwerk Hannover zusammen. Weitere Informationen und Ansprechparter*innen erhalten Sie dort. Erst- und Folgeanträge sind zu richten an das

Studentenwerk Hannover

Jägerstr. 5
30167 Hannover
Tel. 0511 - 76 88022
Mail: info@studentenwerk-hannover.de




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